Herzlich willkommen im Rheinhafen Kehl. Wir sind bemüht, Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten.
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge haben wir immer ein offenes Ohr.
An- und Abmeldungen können direkt bei unserem Hafenmeister oder über unsere Telefonzentrale vorgenommen werden:
Hafenmeister
+49 7851 897-31
Telefonzentrale
+49 7851 897-0
Die Zahlungspflicht beginnt bei Wasserfahrzeugen mit Güterumschlag ab dem sechsten Tag nach Ablauf der gesetzlichen Lösch- und/oder Ladefrist, bei allen übrigen Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Anlagen mit dem Tag des Einlaufens.
Das Hafenliegegeld bemisst sich wie folgt:
Vom Hafenliegegeld befreit sind Wasserfahrzeuge oder schwimmende Anlagen des Bundes und der Länder sowie Beiboote, die zu anderen abgabepflichtigen Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Anlagen gehören.
Für Wasserfahrzeuge oder schwimmende Anlagen, die im Hafen während einer Schifffahrtssperre wegen Hochwasser oder einer durch Verlautbarung der Ausschlüsse zur Festsetzung des Schifffahrtsbeschlusses angekündigten Beeinträchtigun sowie Schließung des Schiffsverkehrs wegen Eisgefahr Schutz suchen, beginnt die Zahlungspflicht 14 Tage nach Beginn der Schifffahrtssperre.
Güterklasse I | 0,60 EUR/t |
Güterklasse II | 0,60 EUR/t |
Güterklasse III | 0,54 EUR/t |
Güterklasse IV | 0,54 EUR/t |
Güterklasse V | 0,37 EUR/t |
Güterklasse VI | 0,34 EUR/t |
Güterklasse VII (Sondertarif) * | 0,21 EUR/t |
* für gewöhnlichen Sand, Kies und Splitt (sämtlich unbearbeitet) - Bimssand und Bimskies fallen nicht hierunter
Aufnahme einer Doppeleiche an den Arbeitstagen Montag - Freitag, in der Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr | 50,00 EUR |
Aufnahme einer Zwischeneiche | 25,00 EUR |
Für die Eichaufnahme während der Arbeitswoche außerhalb der Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr wird ein Zuschlag berechnet in Höhe von | 15,00 EUR |
Für die Eichaufnahme über das Wochenende und an Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet in Höhe von | 67,50 EUR |
Hausmüllcontainer für Schiffsführer stehen am Hafenbecken I vor unserem Umschlagbüro, Hafenstraße 28, zur Verfügung.
Stromtankstellen stehen am Container-Umschlagplatz II (Hafenbecken II) an der Wasserseite zur Verfügung.
Der Standort für Trinkwasserentnahme befindet sich am Hafenbecken I zwischen Werfthalle II und III.
Anmeldung vorab auf unserem Umschlagbüro, Hafenstraße 28.
Die Pauschalgebühr für Binnenschiffe beträgt 20,00 EUR incl. 7 % MwSt. pro Entnahme.
Für Personenschiffe beträgt die Gebühr 2,17 EUR/m³ netto zzgl. 7 % MwSt.